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Gemeinsam Gutes tun –

Jeder kann ein Teil der Gemeinschaftsstiftung der
Sparkasse Aurich-Norden werden

Gemeinsam Gutes tun –

Jeder kann ein Teil der Gemeinschaftsstiftung der
Sparkasse Aurich-Norden werden

Was ist eine Stiftung?

Was ist eine Stiftung?

Stiftungen bestehen aus Vermögensmassen, die dauerhaft einem bestimmten Zweck gewidmet sind. Als Stifter bringen Sie einen individuellen Betrag für einen gemeinnützigen Zweck in eine Stiftung oder einen Stiftungsfonds ein. Die hieraus erwirtschafteten Erträge kommen dem Stiftungszweck Ihrer Wahl dauerhaft zugute. Eine wunderbare Art, Gutes zu tun und in Erinnerung zu bleiben.

Was ist ein Stiftungsfonds?
Eine Alternative zu einer eigenständigen Stiftung ist ein Stiftungsfonds innerhalb einer Gemeinschaftsstiftung. Der Stifter profitiert hierbei umfassend von der vorhandenen Struktur, z. B. bei den Verwaltungsaufgaben. Der Stiftungsfonds ist damit deutlich komfortabler, flexibler und kostengünstiger und bietet dabei die Vorteile einer eigenen Stiftung.

Rein rechtlich gesehen handelt es sich bei einem Stiftungsfonds um eine zweckgebundene Zustiftung, d.h., Sie übertragen Vermögenswerte als Zustiftung auf die bereits bestehende Gemeinschaftsstiftung der Sparkasse Aurich-Norden. Die Stiftung muss dann die Erträge aus Ihrer Zustiftung dem Zweck zuführen, den Sie zuvor bestimmt haben. Als Einrichter eines Stiftungsfonds geben Sie also vor, für welchen gemeinnützigen Zweck die Erträge aus Ihrer Zustiftung künftig zu verwenden sind.

Zustiftung

Welche Möglichkeiten haben Sie, sich an der Gemeinschaftstiftung der Sparkasse Aurich-Norden zu beteiligen?

  • Spende: Ab 1 Euro kann eine Spende eingebracht werden, die unmittelbar dem Stiftungszweck zu Gute kommt.
  • Zustiftung: Ab 1.000 Euro ist eine Zustiftung möglich. Diese erhöht das allgemeine Stiftungsvermögen. Die Erträge aus der Zustiftung unterstützen jedes Jahr einzelne Fördermaßnahmen in unserer Region.
  • Stiftungsfonds:  Ab 20.000 Euro kann ein eigener Stiftungsfonds errichtet werden. Es besteht die Möglichkeit, diesem einen eigenen Namen zu geben, und man kann den konkreten Stiftungszweck selbst wählen. Das Vermögen bleibt langfristig unter dem Dach der Gemeinschaftsstiftung erhalten. Die Erträge werden nach Ihren Vorgaben ausgeschüttet. 
Stiftungszwecke

Welche Stiftungszwecke sind möglich?

Die Welt der gemeinnützigen Zwecke ist groß. Unsere Region bietet eine Vielzahl an gemeinnützigen Organisationen, die sich über die Unterstützung aus Ihrem Stiftungsfonds freuen: Angefangen bei den Kindergärten und Schulen, über die Caritas- und Diakonieeinrichtungen bis hin zu den Tierheimen und den Kultureinrichtungen. Der Gesetzgeber kennt beispielsweise die folgenden steuerbegünstigten Zwecke:

  • Mildtätigkeit
  • Wissenschaft und Forschung
  • Jugend- und Seniorenhilfe
  • Kunst und Kultur
  • Denkmalschutz und Denkmalpflege
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Tierschutz

 

Ihre Stiftung als Erbe

Ihre Stiftung als Erbe

Ein großer Vorteil Ihres Stiftungsfonds ist es, dass Sie zu seinen Gunsten Ihren Nachlass individuell regeln können. Immer
mehr Menschen entscheiden sich dafür, Ihren Nachlass auf diese Art zu regeln. Über diesen Weg bewahren Sie Ihr zu Lebzeiten erarbeitetes und angespartes Vermögen über Jahrzehnte und Jahrhunderte hinweg und bewirken dauerhaft Gutes. Sie entscheiden dabei selbst ob in Ihrem Namen oder anonym. 

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