Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen bzw. Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen, führt Ihre Sparkasse die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent ans Finanzamt ab – gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Es lohnt sich also, aktiv zu werden. Gerne informiert Sie Ihre Beraterin oder Ihr Berater, wie Sie Ihr Vermögen sinnvoll strukturieren.
Erklärung zur Gebiets- und Steuereigenschaft Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz nicht im Wirtschaftsgebiet der Bundesrepublik Deutschland haben, benötigen wir von Ihnen das Formular "Erklärung zur Gebiets- und Steuereigenschaft". Bitte beachten Sie, dass wir von jedem Kontoinhaber eine eigene Erklärung benötigen.