Die Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise werden dazu führen, dass die Rückzahlung von Darlehen oder die regelmäßigen Zins- und Tilgungszahlungen von einigen Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht oder nur noch eingeschränkt geleistet werden können. Der Deutsche Bundestag hat vor diesem Hintergrund am 25. März 2020 beschlossen, dass bei vor dem 15. März 2020 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen Zins- und Tilgungsleistungen für den Zeitraum 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 ausgesetzt werden können. Dies gilt, wenn der Verbraucher aufgrund der durch Ausbreitung der COVID-19-Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse Einnahmeausfälle hat und ihm die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar ist. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats am heutigen Freitag und soll am 1. April 2020 in Kraft treten.
"Wir wissen, dass unsere Kunden sich in dieser Zeit viele Sorgen machen", sagt Norbert Müller, Leiter Privatkundengeschäft der Sparkasse Aurich-Norden und ergänzt: "Deshalb haben wir unsere Prozesse direkt so angepasst, dass wir die Tilgungsaussetzung sogar über unsere Homepage ermöglichen." Betroffene Kunden können in Zeiten des Abstandsgebots eine solche Zins- und Tilgungsaussetzung schnell und unbürokratisch umsetzen, ohne in die Sparkassenfiliale zu kommen: https://www.sparkasse-aurich-norden.de. Selbstverständlich sind auch telefonische Beratungen im Norder KundenServiceCenter der Sparkasse Aurich-Norden unter der kostenlosen Rufnummer 0800 283 500 00 möglich.