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Tippgeberprovision

Wir belohnen Sie für Ihren Verkaufstipp mit bis zu 1.000 Euro.

Tippgeberprovision

Wir belohnen Sie für Ihren Verkaufstipp mit bis zu 1.000 Euro.

Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen will? Dann sichern Sie sich jetzt Ihre Tippgeberprovision.

Werden Sie Tippgeber

Sie kennen jemanden im Freundes- oder Bekanntenkreis, der demnächst ein Haus oder eine Wohnung verkaufen will? Dann geben Sie uns einen Tipp und erhalten Sie bis zu 1.000 Euro Tippgeberprovision.

Wie werden Sie Tippgeber?

Sie kennen jemanden, der plant seine Immobilie zu verkaufen? Dann teilen Sie uns dies ganz einfach und unkompliziert über das untenstehende Formular mit. Der bzw. die potenzielle Verkäufer oder Verkäuferin ist ihr Nachbar, Freund oder ein weit entfernter Verwandter? Dann können Sie Tippgeber werden.

Wenn Sie selber der Eigentümer der Immobilie, Ehepartner bzw. Lebenspartner oder eine im Haushalt lebende Person sind, können Sie jedoch kein Tippgeber werden. Nicht geschäftsfähige Personen können ebenfalls kein Tippgeber werden.

Was müssen Sie beachten?

Ihr Immobilien-Tipp muss sich auf eine Immobilie im Geschäftsgebiet der Sparkasse Aurich-Norden beziehen.

Der Eigentümer der Immobilie hat Ihnen seine Zustimmung zur Weitergabe seiner persönlichen Daten und seiner Kontaktdaten an uns erteilt. Er muss auch einverstanden sein, dass wir Kontakt zu ihm aufnehmen.

Die Verkaufsabsicht des Eigentümers darf uns bislang noch nicht bekannt gewesen sein.

Der Eigentümer erteilt uns aufgrund Ihres Tipps den Auftrag zum Verkauf seiner Immobilie.

 

Wie viel Prämie können Sie erhalten?

Wenn wir eine Immobilie aufgrund Ihres Tipps erfolgreich verkaufen, erhalten Sie ein Prämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro.*

*Die Prämie ist abhängig vom Verkaufspreis.

Wann erhalten Sie die Tippgeberprovision?

Die Zahlung der Tippgeberprovision ist an die Zahlung der Maklercourtage gekoppelt. Das bedeutet, Sie erhalten die Provision, wenn eine durch Sie an uns vermittelte Immobilie durch uns erfolgreich verkauft, der Verkauf notariell beurkundet und die Maklercourtage an uns gezahlt wurde.

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