Vor fast 30 Jahren wurde der „Soli“ eingeführt, ursprünglich zur Finanzierung der Kosten für die deutsche Einheit. Seitdem haben Steuerzahler einen Zuschlag von 5,5 % auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer gezahlt.
Ab 1. Januar 2021 ist der „Soli“ nun für die Mehrheit der Bundesbürger Geschichte. Nach Rechnung des Bundesfinanzministeriums fällt er für rund 90 % der Bundenbürger vollständig weg. Weitere 6,5 % der Bürger müssen den Zuschlag nur noch teilweise entrichten. Durch das Gesetz werden 96,5 % bessergestellt.
Laut Bundesfinanzministerium gelten ab 2021 folgende Grenzen:
Jahreseinkommen (brutto) | "Soli" |
---|---|
bis 73.000 Euro (Alleinstehende) 151.000 Euro (Verheiratete) |
Freigrenze „Soli“ entfällt ganz |
zwischen 73.000 Euro und 109.000 Euro (Alleinstehende) 151.000 Euro und 221.000 Euro (Verheiratete) |
Milderungszone „Soli“ entfällt teilweise (schrittweiser Anstieg) |
mehr als 109.000 Euro (Alleinstehende) 221.000 Euro (Verheiratete) |
weiterhin voller „Soli“-Beitrag |
Prüfen Sie einfach in Ihren Gehalts- oder Steuerunterlagen, wie viel Solidaritätszuschlag Sie bislang gezahlt haben. Oder nutzen Sie den Soli-Rechner der Deka. Der Rechner zeigt Ihnen außerdem, was aus Ihrer Soli-Ersparnis, Monat für Monat angelegt, in Zukunft werden kann.