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Tschüss Soli

Tschüss Soli

Ab Januar 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag fast ganz

90 % aller Steuerzahler können sich ab Januar über mehr Geld in der Tasche freuen.

Ab dem 1. Januar 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag.

Vor fast 30 Jahren wurde der „Soli“ eingeführt, ursprünglich zur Finanzierung der Kosten für die deutsche Einheit. Seitdem haben Steuerzahler einen Zuschlag von 5,5 % auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer gezahlt.

Ab 1. Januar 2021 ist der „Soli“ nun für die Mehrheit der Bundesbürger Geschichte. Nach Rechnung des Bundesfinanzministeriums fällt er für rund 90 % der Bundenbürger vollständig weg. Weitere 6,5 % der Bürger müssen den Zuschlag nur noch teilweise entrichten. Durch das Gesetz werden 96,5 % bessergestellt.  

Für wen wird der „Soli“ komplett abgeschafft und wer muss ihn weiterhin zahlen?

 

Laut Bundesfinanzministerium gelten ab 2021 folgende Grenzen:

Jahreseinkommen (brutto) "Soli"

bis

73.000 Euro (Alleinstehende)

151.000 Euro (Verheiratete)

Freigrenze

„Soli“ entfällt ganz

zwischen

73.000 Euro und 109.000 Euro  (Alleinstehende)

151.000 Euro und 221.000 Euro (Verheiratete)

Milderungszone

„Soli“ entfällt teilweise (schrittweiser Anstieg)

mehr als

109.000 Euro (Alleinstehende)

221.000 Euro (Verheiratete)

weiterhin voller „Soli“-Beitrag

Anleger:

Für Anleger mit Kapitalerträgen zum Beispiel aus Zinsen, Dividenden und dem Verkauf von Aktien und Fonds gilt der bisherige Steuerabzug. Liegt der Ertrag über dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro, muss neben der Abgeltungssteuer von 25 Prozent weiterhin 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag gezahlt werden.

Selbstständige:

Für Selbstständige gelten dieselben Freibetragsgrenzen wie für Angestellte. Auf die Vorauszahlungen an das Finanzamt wird der Soli also nicht berücksichtigt, sofern Sie weit von der Freibetragsgrenze entfernt sind. Die Vorauszahlungen bemessen sich an der Einnahmenhöhe aus 2019.  Wer dort über der Freibetragsgrenze lag, muss also den Soli zunächst weiter abführen.  

Wie viel Geld sparen Sie?

Prüfen Sie einfach in Ihren Gehalts- oder Steuerunterlagen, wie viel Solidaritätszuschlag Sie bislang gezahlt haben. Oder nutzen Sie den Soli-Rechner der Deka. Der Rechner zeigt Ihnen außerdem, was aus Ihrer Soli-Ersparnis, Monat für Monat angelegt, in Zukunft werden kann.

Zum Soli-Rechner der Deka

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